Samstag, 8. Juli 2006
Kopftuchstreit
Das Kopftuch als Symbol religiös motivierter Repression? Kann man auch anders sehen. Aber wie auch immer: Jauchzen und frohlocken dürfte die konvertierte Muslimin, die in einem Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg obsiegt hat. Unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz konnten die Richter der Dame nicht verwehren, ihr religiöses Bekenntnis auch in der Schule per Kopftuch zu kommunizieren, solange an öffentlichen Schulen auch katholische Nonnen im Ordens-Habit unterrichten. Der Einwand der Klägerseite, bei der Ordenstracht handle es sich lediglich um Berufskleidung, stieß indes in Kirchen- und Klosterkreisen auf geharnischten Protest. Von daher nicht verwunderlich, dass die Richter in Stuttgart dieses Argument nicht gelten ließen.

Ich stelle diesen Beitrag auch als Anknüpfungspunkt an die extensive Debatte zum vorigen Posting ins Netz, denn das ewige Scrollen ans Ende des Threads ermüdet allmählich. Wer zu dem Punkt Frauen und Priesterschaft oder anderen angesprochenen Aspekten noch etwas beisteuern möchte, kann dies also gerne hier tun. Danke für die Aufmerksamkeit!

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