Montag, 14. Januar 2008
Teil III — Alle Menschen können zu Gott zurück. Die Lebenden wie die Toten.
Wer zu Gott zurück zu kommen möchte, muss an ihn glauben, sein Evangelium angenommen haben und die wahre Herzensabsicht haben, so zu werden wie Gott. Ausserdem benötigt er eine „Begabung“ (engl. Endowment), dass ihn befähigt an den Engel vorbei zu gehen die als Wächter aufgestellt sind und das celestiale Reich zu betreten. Im Tempel kann man diese Begabung erhalten. Wenn ein Paar in der celestialen Herrlichkeit Geistkinder zeugen möchte, muss es für Zeit und alle Ewigkeit aneinander gesiegelt worden sein, denn wie die Hochzeiten in anderen Kirchen so klar sagen, gilt eine weltliche Ehe „bis das der Tod uns scheidet“. Danach nicht mehr. Eine ewige Ehe die im Tempel geschlossen wurde, ist über den Tod hinaus gültig.

Menschen, die bereits verstorben sind, haben mehr Kenntnisse über diese Dinge als die Lebenden auf der Erde, die wir daran glauben müssen. Die Prüfungszeit ist mit dem Tod beendet. Verstorbene haben Kenntnis von Gott. Sie müssen nicht mehr glauben. Aber sie haben keinen Körper mehr, der sie befähigen könnte, getauft zu werden, die Begabung zu erhalten und alle anderen notwendigen Verordnungen zu vollziehen. Damit diese Menschen, die genau so von Gott geliebt werden wie Sie und ich, trotzdem die Möglichkeit bekommen zu Gott zurück zu kehren, können alle Verordnungen von Lebenden stellvertretend für einen Verstorbenen durchgeführt werden. Damit das möglich ist, muss sein Name bekannt sein, und es ist wünschenswert wenn auch Geburts- und Todestag bekannt sind. Ebenso wünschenswert ist, wenn Ehepartner, Hochzeitsdatum und Kinder bekannt sind. Sind die notwendigen Informationen da, um die Verordnung einer einzelnen Person zuzuordnen, können sie vollzogen werden. Aus diesem Grund sind die „Mormonen“ für ihre genealogische Arbeit bekannt: Um allen Kindern Gottes die Möglichkeit zu bieten, zu Gott zurückkehren zu können.

Jeder Mensch hat die freie Wahl, ob er zu Gott zurückkehren möchte oder nicht. Das gilt auch für Verstorbene. Ja die Freiwilligkeit ist absolute Grundvorraussetzung für die Gültigkeit der Entscheidung. Wenn die Verordnungen im Tempel vollzogen wurden, hat der Verstorbene die Möglichkeit sie anzunehmen oder abzulehnen. Taufen, die an Verstorbenen vollzogen wurden, werden selbstverständlich dokumentiert. Aber solcherart Getaufte werden nicht in den Büchern der Kirche als Mitglieder geführt, wie „Harpers Bazaar“ und auch andere immer wieder gerne behaupten.

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